Kompakt-Kurs

In einigen Landkreisen ist es so, dass Personen mit einer pädagogischen Ausbildung und bei Vorliegen aller anderen notwendigen Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erhalten. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) empfiehlt jedoch, dass auch pädagogische Fachkräfte an einer Qualifizierung teilnehmen sollen, wenn sie in der Kindertagespflege arbeiten möchten.

Auch der Landkreis Cloppenburg möchte nunmehr, dass nach Prüfung "bestimmter" Quereinsteiger durch die Fachberatung ein "Kompakt-Kurs" verpflichtend wird.

Der Kurs umfasst ca. 60 Unterrichtseinheiten und wird größtenteils on demand angeboten. Sie können jederzeit völlig frei und in Ihrem eigenen Rhythmus die Inhalte erarbeiten. Sobald eine Einheit abgeschlossen ist, steht Ihnen die nächste zur Verfügung. Einige Einheiten werden auch vis-à-vis (also in Präsenz) durchgeführt.

Vorab wird Ihre persönliche Eignung zur Kindertagespflegeperson jedoch überprüft. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Fachberatung.

  • Bei Vorliegen der Eignung erhalten Sie die Zugangsdaten für den "Kompaktkurs"; er heißt Kindertagespflege-Kompakt, den Sie dann in Ihrem eigenen Zeitrhythmus absolvieren können.

  • Nach Abschluss des Kurses können Sie sich eine Teilnahmebescheinigung ausdrucken, die nur dann freigeschaltet wird, wenn Sie alle Kursabschnitte durchlaufen haben. Die Kursabschnitte sind nach Themen gegliedert. Hin und wieder gibt es kurze "Abfragen" zum Verständnis. Die Referent*innen stehen gerne per E-Mail bei Fragen zur Verfügung.

  • Sie können dann ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege (EzK) beantragen. Hierbei achten Sie bitte auf das Procedere, das unter "Tagesmutter/Tagesvater werden" ausführlich beschrieben wird.

Warum sollten pädagogische Fachkräfte, also z. B. Erzieherinnen und Erzieher an einer zusätzlichen Qualifizierung teilnehmen?

Das Prädikat "pädagogische Ausbildung" reicht nicht immer zwingend aus, um sogleich in der Kindertagespflege mit dem Schwerpunkt U3 und zugleich bis hin zum 14. Lebensjahr den Bildungs-, Erziehungs- und Förderauftrag erfüllen zu können. Zudem gibt sehr viele pädagogische Berufe und Richtungen, sodass man nicht in jedem Fall davon ausgehen konnte, dass die bisherigen Arbeitsschwerpunkte auch "passend" für die Kindertagespflege sind.

Natürlich gibt es viele "Schnittmengen" und Kompetenzen, wie bspw. das Führen von Elterngesprächen, die in den meisten Bereichen der sozialen Arbeit nötig sind, und wir freuen uns immer, wenn bereits vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten in die neue Tätigkeit eingebracht werden können. Die Erfahrungen der pädagogischen Fachkräfte sind unverzichtbar!

Dazu kommt, dass die Selbstständigkeit als Kindertagespflegeperson, die zugleich durchgehend staatlich gefördert wird, vielen Interessierten nicht geläufig ist, da sie sich gänzlich von allen anderen selbstständigen Tätigkeiten unterscheidet. Es gibt Fragen zur Abrechnung, auch bei Kindern die aus anderen Landkreisen kommen, zu Versicherungen, zum Betreuungsvertrag und zu anderen rechtlichen Bedingungen, usw. Natürlich steht die Fachberatung in jedem Einzelfall für eine Beratung zur Verfügung, dennoch ist eine erste "gebündelte" Information sehr viel zielführender.

Das DJI erläutert, welche Besonderheiten Kindertagespflege auszeichnet und warum es deshalb sinnvoll ist, dass auch pädagogisches Fachpersonal eine entsprechende Qualifizierung durchläuft ("zitiert" dargestellt):


"Kindertagespflege zeichnet sich durch ihre familienähnliche Betreuungssituation, die festen Bezugspersonen und die kleine Kindergruppe sowie die besondere Arbeitssituation der Kindertagespflegepersonen und deren Status aus. Damit verbunden charakterisiert sich das Tätigkeitsfeld Kindertagespflege mit einer Reihe von Spezifika, die im Kontext einer institutionellen Betreuung so nicht zu finden sind.

Mit der Aufnahme eines oder mehrerer Tageskinder in den eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson ergeben sich für die Kindertagespflegeperson und für alle anderen Mitglieder der Familie erhebliche Verantwortlichkeiten und Konsequenzen. Es verändert sich die Rolle und die Bewegungsfreiheit der Kindertagespflegeperson, der eigenen Kinder, des/r (Ehe-)Partners/in und sonstiger Familienmitglieder. Das Tageskind bzw. die Tageskinder müssen in ein bestehendes komplexes familiäres (Beziehungs-)Gefüge integriert werden", sofern die Kindertagespflege zuhause stattfindet.

"Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson verlangt eine hohe Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit der Erwachsenen, die wesentlich enger und privater als in Institutionen gestaltet ist. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine Kernaufgabe der Kindertagespflegepersonen. Kindertagespflegepersonen haben die Aufgabe, die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu ergänzen.

Die statusrechtliche Einordnung einer Kindertagespflegeperson hat Rechtsfolgen u.a. im Bezug auf ihre Sozialversicherung, auf ihre steuerrechtliche Behandlung und auf arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. In der Mehrheit der Fälle wird die Kindertagespflege als selbständige Tätigkeit im Haushalt der Kindertagespflegeperson ausgeübt", oder in sog. dritten Räumen.

"Der Selbstständigenstatus lässt folgende Merkmale erkennen: freie Verfügung der Arbeitszeit, Tätigkeit an einem selbst gewählten Ort, uneingeschränkte Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, Unternehmerrisiko, Tragen der Geschäftskosten, Berechtigung zu eigener Werbung. Kindertagespflegepersonen müssen sämtliche wichtige Konditionen des Betreuungsverhältnisses eigenständig mit den Eltern abschließen." Sie erhalten eine durchgehende staatliche Förderung der Selbstständigkeit.

"Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder berufstätiger Eltern. In den meisten Fällen findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt. Sie verbringt den Tag zumeist allein mit den Kindern. Es sind keine Kolleginnen zur kollegialen Beratung, Reflexion und zum Erfahrungsaustausch ansprechbar. Die isolierte Arbeitssituation stellt hohe Anforderungen an den Berufsalltag der Kindertagespflegepersonen. Der/die (Ehe-)Partner/in oder Freunde und Bekannte stellen in der Regel keine adäquaten Gesprächspartner dar."

Die Rolle der Fachberatung, Fortbildungsverpflichtungen und Vertretungssysteme sind ebenfalls erklärungsbedürftig und "kindertagespflegespezifisch".

Module des Kurses:


00

Eignungsüberprüfung im Einzelgespräch, Modalitäten klären (Kosten, Zugangsdaten, Termine für Fragestunden, Präsenztermine, Ablaufplan der Module, „Hausaufgaben“, ...), Unterschrift, Foto...


01

Begrüßung/Organisatorisches


02

Kennenlernen des Berufsfeldes: Kindertagespflege- was ist das überhaupt? Entwicklung, derzeitiger Stand, Perspektiven, KTP-Stelle, GTP, betr. GTP. Worauf lasse ich mich ein?


03

Rechte und Pflichten bei EzK


04

Entwicklungspsychologische Grundlagen


05

Eingewöhnung


06

Finanzielle versicherungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen


07

Sicherheit und Unfallschutz


08

Der Betreuungsvertrag


09

Erziehungspartnerschaft


10

Partizipation


11

Diversität


12

Datenschutz in der KTP


13.0

päd. Konzeption I

13.1

päd. Konzeption II

13.2

päd. Konzeption III


14

Dilemma-Situationen


15

Kinderschutz und Kindeswohl §8a (Präsenz)


16

Schutzkonzept als Teil einer päd. Konzeption (Präsenz)


17

Beobachtung und Dokumentation Kind


18

Selbstmarketing


19

Beantragen der EzK, Kooperation, Vernetzung. Aufgaben der Fachberatung.


00

Versand/Druck er Teinahmebescheinigung

Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und 1.-Hilfe-Kurs am Kind müssen zudem absolviert, der Masernimpfschutz nachgewiesen werden. Eine pädagogische Konzeption muss bei Beantragung der EzK vorliegen.

Kosten:


Informationen folgen...