Was kostet Kindertagespflege?

Vergleichbare Kosten

„Eine Tagesmutter kann ich mir ja gar nicht leisten“ hört man oft. Fakt ist, dass die Kindertagespflege genauso eingestuft wird, wie eine Krippenbetreuung. Die Eltern zahlen nicht mehr oder weniger. Alle Kinderbetreuungsangebote werden gleichrangig behandelt. Die oft gehörten Argumente, dass ja irgendwann vielleicht Krippen- und Kindergartenbetreuung umsonst sein wird, bedeutet für die Kindertagespflege, dass auch sie eben wegen der Gleichrangigkeit für Eltern dann kostenfrei sein würde. Seit Sommer 2018 sind die Kindergärten beitragsfrei sein, die Krippen jedoch nicht und somit bleibt auch erst noch die Kindertagespflege kostenpflichtig. Die Kindertagespflegeperson erhält durch die Wohnortgemeinde/Stadt einen festgelegten Stundensatz, d. h. Entgelt pro Kind und Stunde. Die Eltern zahlen zur Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung einen Beitrag entsprechend ihres Einkommens an die Wohnortgemeinde/Stadt. D. h. Eltern zahlen nicht direkt ihren Beitrag an die Kindertagespflegeperson! 

Für eine Förderung  der Betreuung in Kindertagespflege muss mindestens eine Betreuungszeit von 5 Stunden über drei Monate bestehen.  Bei einer darunter liegenden Betreuungszeit muss diese privat gezahlt werden. Der Landkreis Cloppenburg erstattet den in der "Satzung des Landkreises Cloppenburg zur Förderung der Kindertagespflege" jeweils gültigen Stundensatz pro Kind und Betreuungsstunde an die Wohnortgemeinde/-Stadt und diese dann wiederum an die Kindertagespflegeperson. Ferienbetreuung wird grundsätzlich nicht öffentlich gefördert. 

Kinder vom 1. -3. Lebensjahr:

Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch von 20 Stunden wöchentlich; bis zu 50 Stunden wöchentlich bei Berufstätigkeit der Eltern, maximal jedoch 10 Stunden täglich. 


Kindergarten und Kindertagespflege

Wenn im Kindergarten keine Ganztagsbetreuung möglich ist oder kein Platz zur Verfügung steht, kann zusätzlich Kindertagespflege in Anspruch genommen werden. Diese ist für die Eltern bis zum Schuleintritt des Kindes kostenfrei (bis 8 Stunden täglich gesamt) und wird über die Gemeinde mit der Kindertagespflegeperson abgerechnet.  Kindergartenkinder, die zusätzlich zum Kindergarten Kindertagespflege in Anspruch nehmen, können dies nur dann unentgeltlich, wenn die Betreuungszeit im Kindergarten nicht bereits 8 Stunden/Tag überschreitet, denn die Betreuung von Kindern ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt ist seit dem 1.8.2018 in Niedersachsen für bis zu 8 Stunden täglich für die Eltern kostenfrei. 


Schule und Kindertagespflege

Für Schulkinder kann öffentlich geförderte Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr zusätzlich in Anspruch genommen werden; dafür wird dann ein Kostenbeitrag, angelehnt an das Einkommen, erhoben. Näheres dazu finden Sie hier: untenstehend.

Höhe Kostenbeitrag.pdf

Höhe Kostenbeitrag

Die aktuelle Satzung über Förderung von Kindern in Kindertagespflege finden Sie hier: 

https://www.lkclp.de/uploads/client/pms/files/6_2_satzung_foerderung_kita_01_08_2021.pdf