Was verdienen Kindertagespflegepersonen?

Als Tagesmutter/Tagesvater zu arbeiten ist abwechslungsreich und lohnenswert- in jeder Hinsicht! Es gibt viele Vergünstigungen- und zwar dauerhaft. Das bietet keine Selbstständigkeit! Und: Kinderlachen obendrein. Kindertagespflege ist die Tür zu einer ganz anderen Form der Selbstverwirklichung, der Selbstständigkeit und der guten Verdienstmöglichkeit- wetten? Werden Sie Ihre eigene Chefin! Werden Sie Ihr eigener Chef!

Der Verdienst einer Tagesmutter/eines Tagesvaters richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung des Landkreises, in dem das Kind wohnt, welches die Kindertagespflegeperson (KTPP) betreut. Im Landkreis Cloppenburg gilt die "Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege". Dort finden Sie den jeweils gültigen Stundensatz, der pro Kind/Stunde gezahlt wird. Jede KTPP darf nur maximal 5 Kinder zeitgleich betreuen; sie darf jedoch die doppelte Anzahl an Verträgen abschließen. D. h. sie darf 10 Verträge abschließen, aber niemals mehr als 5 Kinder zeitgleich betreuen. Weitere Vorgaben findet sich jedoch auch im NKiTaG- dazu sprechen Sie am besten die Fachberatung an.

Natürlich berechnen sich die Einnahmen/der Gewinn nach den angebotenen Betreuungszeiten. Wer flexibel betreut und dabei Zeiten anbietet, die für berufstätige Eltern, auch mit 2/3-Stellen oder in Vollzeit, notwendig sind, verdient natürlich mehr, als wenn jemand nur wenige Tage pro Woche vormittags betreut- diese Anfragen gibt es zudem kaum noch und KTPP mit diesem Angebotsprofil werden eher selten belegt. 

Die KTPP wird direkt durch die abrechende Wohnortgemeinde bezahlt- man muss wissen, dass diese aber wiederum das Geld durch den Landkreis bezieht. Kindertagespflege ist somit landkreisfinanziert. Die Eltern zahlen wiederum ihren Kostenbeitrag, orientiert an ihren Einkünften, an die Wohnortgemeinde. 

Durch die Fachberatung erhalten Sie Informationen zur Berechnung der Betriebsausgabenpauschale, Erläuterungen zur Gewinnberechnung und Berechnungsbeispiele für den monatlichen Gewinn.

Die Kosten für eine Vertretung sollten berücksichtigt werden und können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden; es sei denn man nimmt die für die KTPP unentgeltliche Vertretung (Stützpunkt oder mobile Vertretung) in Anspruch. Über weitere abzugsfähige Ausgaben kann ein/e Steuerberater/in informieren.

Bzgl. des Verdienstes und sämtlicher Fragen zur Abrechnung erhalten Sie im Kindertagespflegebüro und auch in den jeweiligen Qualifizierungskursen Informationen. Berechnungsgrundlagen, mit der KTPP sich orientieren können, finden Sie im Internen Bereich in sehr ausführlicher Form