Und im Krankheitsfall?

Vertretung im Krankheitsfall

Wenn Ihr/e Tagesmutter/Tagesvater erkrankt, auf einer Fortbildung oder in Urlaub ist (die beiden letztgenannten Termine werden in aller Regel langfristig vorher abgesprochen), dann müssen Sie als Eltern ihr Kind selbst betreuen- es sei denn, Ihre Kindertagespflegeperson bietet eine Vertretung an. 

Es ist daher sehr wichtig, diese Frage beim Erstkontakt sogleich zu klären. Die Tageseltern fragen in aller Regel nach, ob Sie für den Fall der Fälle ein Netzwerk im Hintergrund haben. Oft ist die Antwort darauf: Ja, das bekommen wir hin. Wenn Sie kein solches Netzwerk besitzen, fragen sie die Tagesmutter/den Tagesvater, ob er eine eigene Vertretung hat. Im Rahmen des Vermittlungsprozesses/im Erstgespräch der KTPP mit den Eltern sollte daher geklärt werden, ob überhaupt eine Vertretung nötig ist, oder ob innerfamiliär über das Netzwerk der Familie ein Ausfall der Kindertagespflegeperson kompensiert werden kann.


Der Anspruch auf Vertretung wurde vom Gesetzgeber in § 23 SGB VIII formuliert. Der Gesetzgeber hat deswegen einen Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII formuliert, den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) zu gewährleisten hat. Im Landkreis Cloppenburg werden Ausfalltage laut Satzung übernommen, das heißt, dass sowohl die betreuende KTPP als auch die Vertretungs-KTPP entlohnt werden.

Oftmals ist die Betreuung des Kindes bei Ausfall der Betreuungsperson im Job zu regeln oder es gibt Großeltern oder andere Personen, die einspringen können. Fühlt sich Ihr Kind dort wohl und Sie wissen es in guten Händen und es besteht ein regelmäßiger Kontakt, ist eine Vertretungsbetreuung in aller Regel auch kein Problem. Sind Sie aber ganz ohne Netzwerk, welches für eine Ersatzbetreuung in Frage kommt, dann sind Sie bzw. Ihr Kind in klassischen Einrichtungen besser aufgehoben. Bei allen Vorteilen, die die Kindertagespflege bietet und bei vielen Alleinstellungsmerkmalen, die nur in der Kindertagespflege zu finden sind, kann die gesicherte Vertretung tatsächlich ein Nachteil sein. 

Gleichwohl bieten aber viele Großtagespflegestellen und auch Kindertagespflegepersonen, die allein tätig sind, eine Vertretung an- fragen Sie also unbedingt nach!



Die verschiedenen Vertretungsmodelle- 

ein Überblick

Mobile Vertretung

In diesem Modell kooperiert eine Vertretungskindertagespflegeperson mit bestimmten (z. B. vier) Kindertagespflegeperson/en (auch Großtagespflegestellen). Auch hier muss der wöchentliche Kontakt aufrecht erhalten werden. Hier kann eine gemeinsame Urlaubsgestaltung sehr wichtig sein. Auch die Vertretungskraft sollte Kontakt zu den Erziehungsberechtigten haben. Es muss zudem gewährleistet sein, dass die mobile Vertretungsperson nicht durch den Betreuungsbedarf für eigene (Tages)Kinder in der Ausübung eingeschränkt werden darf. Falls die Vertretung in den üblichen Räumen der regulären Kindertagespflegeperson stattfindet, ergeben sich weniger organisatorische Fragen (auch für die Eltern: wie, wann und wohin bringe ich das Kind, wie ist dort die Essensversorgung etc.?) als wenn die Kinder in anderen Räumen (bei der mobilen Kindertagespflegeperson) als in der gewohnten Umgebung betreut werden. Auch hier müsste eine EzK vorliegen.

 

Springer-Modell:

Dabei besuchte eine mobile Vertretungskraft regelmäßig die Kindertagespflegestellen, um im Vertretungsfall vor Ort einspringen zu können. Es kann zu Problemen kommen, wenn zeitgleich mehrere GTP/KTPP Bedarf anmelden.Vorteil: Großtagespflegestellen haben besonderes Interesse an dieser Form der Vertretung. Nachteil: Wenn Kindertagespflege im eigenen Haushalt stattfindet, hat im Urlaub eine nicht zur Familie gehörende Person Zutritt zum Haushalt. Es kann zudem zu Problemen kommen, wenn zeitgleich mehrere GTP/KTPP Bedarf anmelden.  Das Springermodell setzt sich deshalb höchstens für GTP, aber in der Regel nicht für allein arbeitende KTPP, durch.

 

Stützpunkt-Modell

Die einzelnen am Stützpunkt teilnehmenden Kindertagespflegepersonen suchen in diesem Modell ihrerseits die Kindertagespflegeperson(en) des Stützpunktes auf. Diese Kontaktpflege muss regelmäßig einmal wöchentlich für 1,5 bis 2 Stundne stattfinden, damit die Kinder kontinuielrich eingewöhnt werden,m um im Vertretungsfall Räume und Personal zu kennen und sich gut aufgehoben zu fühlen. Diese Kontaktpflege muss von den Kindertagespflegepersonen oder den Eltern (auch logistisch) realisiert werden können. In einem sog. Vertretungsstützpunkt arbeiten festangestellte KTPP und übernehmen die Betreuung, wenn die eigentliche KTPP ausfällt. Hierbei ist es entscheidend, dass die eigentliche KTPP regelmäßig mit ihren Tageskindern in den Stützpunkt kommt, um die Kinder mit der Vertretungskraft und den Räumlichkeiten vertraut zu machen. Dabei müssen die Vertretungskräfte sehr flexibel ein und quasi auf Abruf von 07:00 bis 16.00 / 17:00 Uhr vertreten können. Im Landkreis Cloppenburg haben wir fast 8 Jahre lang ein solches Modell für zwei Gemeinden und eine Stadt unterhalten. Da zum einen dieses Modell recht teuer ist, zum anderen aber auch der Fachkräftemangel dazu führte, dass man kaum geeignetes (und so flexibles) Personal findet, hat sich der Landkreis zur Schließung des Stützpunktes entschlossen. Man muss bedenken, dass man mindestes zwei, am besten sogar drei -ebenso flexible- Personen benötigt (damit die gesetzlich geregelte Arbeitszeitpause eingehalten werden kann), um einen solchen Stützpunkt zu unterhalten. Dabei muss man mit Arbeitszeitkonten arbeiten, da in Zeiten der Kontaktpflege deutlich weniger Arbeitszeit, in Zeiten der Vertretung hingegen deutlich mehr Arbeitszeit anbfällt und diese Arbeitszeit ist nicht planbar. Das stellt auch die Personalabteilung vor Herausforderungen. Die Vertretungskräfte ihrerseits werden oft in den Ferien, an Brückentagen etc. benötigt, sodass sie selbst oft zu Zeiten arbeiten, wo andere frei haben.

 

Tandemmodell

Teilweise vertreten sich einzelne KTPP gegenseitig oder treffen sich in ihrem Heimatort in einem Spielkreis, um die Kinder der KollegInnen kennenzulernen und so im Vertretungsfall einspringen zu können. Dieses Modell funktioniert natürlich nur, wenn bei den KTPP auch Plätze frei sind, da man ja nie mehr als max. fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf.

 

KTPP-Teammodell (4+1)

Fünf KTPP die ihre KTP-Stellen in räumlicher Nähe zueinander haben, schließen sich zusammen und bilden ein Vertretungsteam. Jede der KTPP hat nicht mehr als 4 Betreuungsplätze besetzt und hält einen Platz für Vertretung vor. Dieser Freihalteplatz sollte permanent entlohnt werden. Fällt eine Person des Teams aus, werden die Kinder dieser KTPP auf die vier Personen verteilt, sodass diese dann kurzfristig 5 Kinder betreut. Regelmäßige gemeinsame Aktivitäten der Teammitglieder und deren Kinder sichert die Kontaktpflege. Hier ist eine sehr regelmäßige Kontaktpflege unabdingbar und auch die Eltern müssen damit einverstanden sein, dass andere KTPP ihr Kind betreuen- d.h. die Chemie muss gleich mehrfach stimmen.

 

KiTa-KTP-Kooperationsmodell

KTPP und KiTa kooperieren miteinander. Eine KTPP sucht mit ihren Kindern regelmäßig eine KiTa in ihrer Nähe auf. Es werden Angebote der Einrichtung wahrgenommen und auch das Außengelände wird genutzt. In der KiTa steht eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung, die sich bei diesen Kontakten auch um die Betreuung der Kinder kümmert. Hier wird der Betreuungsort gewechselt, außerdem kommen viele veränderte Rahmenbedingungen (andere Kinder, mehr Kinder, mehr Erwachsene, anderer Tagesablauf) auf die Kinder zu, was bei unter Dreijährigen eher problematisch sein dürfte.

 

Als Fazit ..

... kann man sagen, dass es nicht das eine Vertretungsmodell gibt. Jedes Modell muss vor Ort individuell angepasst werden. Die wenigsten Modelle sind praktikabel, wenn es sich um eine Vertretung von mehreren Wochen oder gar Monaten handelt. Wichtig ist bei allen Vertretungsformen, dass es eine vertragliche Grundlage gibt und dass die Kontaktpflege regelmäßig durchgeführt wird. Wenn es eine Vertretungsregelung gibt: Es sollte eine Vertretungsvereinbarung geben. Dazu haben wir im Internen Bereich einen Vordruck hinterlegt.


Anforderungen an Vertretungsmodelle


aus Sicht der Kinder


Es gilt zu beachten,…

… dass für Kinder unter drei Jahren ein Wechsel von Betreuungspersonen aus entwicklungspsychologischer Sicht zu vermeiden ist. Kinder in diesem Alter  

     können nicht plötzlich einer fremden Person in einer fremden Umgebung zu einer (Ersatz)Betreuung übergeben werden.

 … die betreuende Person dem Kind schon vorher bekannt sein muss.

… nicht alles was machbar ist, auch gut für die Familie ist.

… dass stabile Rahmenbedingungen umso wichtiger sind, je jünger das Kind ist. Dazu gehören stabile Bezugspersonen und Verlässlichkeit im Lebensrhythmus.

 … dass eine individuelle Eingewöhnung an die Vertretungskraft stattzufinden hat. Damit wird eine gute Bindung gewährleistet. Das Berliner Modell hat sich dabei als sehr gutes Eingewöhnungskonzept gezeigt, dass auch auf die Bindungstheorie Bezug nimmt und darüber hinaus auch internationale Forschungsergebnisse zur außerfamiliären Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren berücksichtigt.

 … dass neben der Eingewöhnung ein stetiger Kontakt zur Vertretungsperson gegeben sein muss, sodass für den konkreten Bedarfsfall eine stressfreie und 

      emotional unbelastete Ersatzbetreuung umgesetzt werden kann.

 … dass eine Erziehungskooperation nicht nur zwischen der regulären Kindertagespflegeperson und den abgebenden Eltern, sondern auch zwischen der 

     Ersatzbetreuerin und den abgebenden Eltern aufgebaut und gepflegt werden sollte.

... dass bei einer Ersatzbetreuung selbstverständlich dieselben Qualitäts- und Eignungskriterien gelten sollten, wie bei der regulären Kindertagespflegeperson.

 … dass eine Eingewöhnung bei der Vertretungskraft erst dann beginnen sollte, wenn der Eingewöhnungsprozess bei der regulären Kindertagespflegeperson abgeschlossen ist.


 

aus Sicht der Eltern


Ein gute Vertretung ist im Bedarfsfall möglichst verlässlich, unkompliziert und kostenneutral. Wichtige Fragen, die die Eltern sich stellen sind:

-          Besteht eine Planungssicherheit bzgl. der Betreuung des Kindes?

-          Sind die Wege- und Anfahrtszeiten realisierbar?

-          Muss die Ersatzbetreuung bezahlt werden?

 


aus Sicht der Kindertagespflegeperson/Vertretungskraft


Es müssen grundlegende Informationen zum Kind gegeben werden (Datenschutzvereinbarung), damit die Vertretungskraft bestmöglich über ihren Schützlinge informiert ist. Für die (Ersatz)Kindertagespflegeperson muss geklärt sein, wie in einem Vertretungsfall vorgegangen wird, wie die Beziehungspflege gestaltet wird, wie die Tätigkeit vergütet wird, wie die ausfallende Kindertagespflegeperson vergütet wird, wie Kontaktpflege gestaltet und bezahlt wird etc.