Kindeswohl und 

Kindeswohl-

gefährdung

Bei dem Begriff Kindeswohlgefährdung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der immer einer individuellen Wahrnehmung und im Anschluss daran einer individuellen Einschätzung unterliegt. Es hängt von kulturellen, historisch-zeitlichen und ethnischen Faktoren ab, wie wir KWG definieren. Kindeswohlgefährdung ist kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches und normatives Konstrukt. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der trotz seiner Unbestimmtheit zwei Aufgaben hat:

 ·   Er ist Legitimationsgrundlage für staatliche Eingriffe und soll als

·   Maßstab dienen, an dem sich gerichtliche Maßnahmen festmachen lassen.

„Risikoeinschätzung“ benennt einen speziellen Fall der sozialpädagogischen Diagnostik, der sich auf die "Grenzziehung zwischen einer bloßen Nicht-Gewährleistung einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Erziehung“ und einer „Gefährdung des Kindeswohls“ bezieht.

Das Kindeswohl unterliegt keiner statischen Definition. Es ist keine Größe, die sich objektiv und abschließend festsetzen lässt, sondern es lässt sich nur in individuellen bzw. situationsspezifischen Arrangements auf Zeit bestimmen. Die gesellschaftliche Anschauung, was Kindern gut tut, oder zumutbar ist, unterliegt dem Wandel und der Kultur.

Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 23.11.2016 – XII ZB 149/16 - zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung eine Relation zwischen der Erheblichkeit der drohenden Schädigung und der Anforderung an die Sicherheit der Prognose hergestellt: Je schwerwiegender die drohende Schädigung, desto geringere Wahrscheinlichkeit reicht aus, um eine Kindeswohlgefährdung zu begründen. In der anderen Waagschale liegt die Schwere des Eingriffs in die elterliche Sorge.

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, "...wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. "


Alle Fachberaterinnen sind geschulte "Insoweit erfahrene Fachkräfte" und nehmen die Einschätzung von Gefährdungslagen bei Kindeswohlfragen vor.