Schutzkonzept
Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe sind seit dem 1. Januar 2012 gesetzlich vorgeschrieben (§§ 45, 79a SGB VIII).
Weder das Kindertagespflegebüro in Trägerschaft des KiZ Cloppenburg e. V. (Kindertagespflege im Zentrum Cloppenburg e. V.) als vom Jugendamt beauftragte Beratungsstelle, noch die durch den Träger seinerzeit geführten Vertretungsstützpunkte und auch alle Kindertagespflegestellen/Großtagespflegestellen, fallen unter diese Verpflichtung. Im Bundesgesetz (§45, Abs 2, Satz 2, Nr. 4 SGB VIII) ist die Kindertagespflege nicht erwähnt, sondern lediglich die betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen, die Schutzkonzepte erstellen müssen. Kindertagespflege ist jedoch nicht betriebserlaubnispflichtig, sondern alle Kindertagespflegepersonen arbeiten mit einer sog. Erlaubnis zur Kindertagespflege. Auch das NKiTaG (Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege) nimmt auf den o. a. Paragraphen Bezug. So liegt also die Zuständigkeit für die Umsetzung des §8a Abs. 5 SGB VIII beim örtlichen Träger. Die Erstellung von Schutzkonzepten kann somit im Rahmen von Vereinbarungen mit den Kindertagespflegepersonen obligatorisch gemacht werden, oder in die Satzung übernommen werden.
Zum einen sahen wir uns als Kindertagespflegebüro in der Pflicht, ein Schutzkonzept zu entwickeln, das sowohl unsere Beratungsarbeit als auch die Tätigkeit als Fachaufsicht in den Fokus nimmt. Des Weiteren tragen wir aktiv dazu bei, dass Kindertagespflegepersonen in Aus- und Fortbildung zu den Themen Kinderschutz/Sexualpädagogik/Kindeswohlgefährdung und Kindeswohlförderlichkeit regelmäßig weitergebildet werden.
Weiterhin ist es unser Ziel, dass alle Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit erhalten, dahingehend geschult zu werden, eigene Schutzkonzepte für ihre Kindertagespflegestellen zu entwickeln, damit sie zukünftig die Verpflichtung, die sich aus Satzung oder Vereinbarung ergibt, erfüllen.
Qualität in der Kindertagespflege sowie in der Fachberatung spielen im Landkreis Cloppenburg als einem der kinderreichsten Landkreis eine zentrale Rolle.
Kindertagespflege unterliegt spezifischen Bedingungen, die sich von denen für Kindertageseinrichtungen unterscheiden, und weist ein charakteristisches Angebotsprofil auf. Dennoch muss sie grundsätzlich vergleichbaren Qualitätsansprüchen genügen. Deshalb haben wir unabhängig von den gesetzlichen Erfordernissen, die (noch) nicht für die Kindertagespflege gelten, unser Schutzkonzept, welches Sie untenstehend finden, erstellt und möchten als Vorreiter Schutzkonzepte in der Kindertagespflege im Landkreis Cloppenburg etablieren. Es soll keine bloße theoretische Abhandlung sein, sondern dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und Orientierung zu geben.
Das Konzept unterteilt sich in die Bereiche:
· Leitbild
· Allgemeine Potenzial- und Risikoanalyse
· Bewertung der Alltagskultur
· Sexualpädagogischer Leitfaden/Verhaltenskodex
· Leitfaden in einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung
Prävention ist dann effektiv, wenn sie verschiedene Ebenen umfasst. Deshalb bezieht sich unser Schutzkonzept sowohl auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen, aber auch der Mitarbeitenden. Zudem ist das Schutzkonzept dahingehend aufgebaut, dass es nicht auf die Gefahr eines sexuellen Missbrauchs begrenzt ist, sondern alle Aspekte erfasst, die für einen wirksamen (Kinder)Schutz eine Rolle spielen, so u. a. auch den Datenschutz oder die Beschaffenheit der Räume. Menschen zu schützen, heißt für uns, aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Ageism und Sexismus zu beziehen. Wirksamer Kinderschutz ist nur dort möglich, wo alle Beteiligten Wertschätzung und Respekt erfahren. Deshalb beinhaltet unser Schutzkonzept auch unser Leitbild, welches für uns der maßgebende Kompass in unserer täglichen Arbeit ist.
Wir verstehen das vorliegende Schutzkonzept als einen erkennbaren Qualitätsentwicklungsprozess in unserem Kindertagespflegebüro. Es ist ein Schutzkonzept, das Handlungssicherheit und Orientierungshilfe gibt und das bei der Entwicklung den Selbstbildungsprozess aller Mitwirkenden unterstützt hat. Unser Augenmerk liegt bei diesem Schutzkonzept sowohl auf sexualisierter Gewalt als auch generell auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dabei fokussieren wir genauso die Gewalt Erwachsener gegenüber Kind bzw. Jugendlicher als auch Kind bzw. Jugendlicher gegenüber Kind bzw. Jugendlichen. Außerdem ist der Schutz unserer Mitarbeitenden uns ebenso ein Anliegen.
Unser Schutzkonzept wurde durch partizipative Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden und der Leitung erstellt. Über viele Jahre haben wir einen Vertretungsstützpunkt und eine mobile Vertretung unterhalten. Auch diese fanden seinerzeit in besonderem Maße Berücksichtigung im Schutzkonzept. Nachdem wir diese Modellvorhaben bis zu acht Jahre durchgeführt haben, wurden sie in gemeinsamer Abstimmung mit dem Landkreis geschlossen, sodass nunmehr die Vertretungen keine Aufnahme mehr in die Risiko- und Potenzialanalyse gefunden haben. Hier können Sie das Schutzkonzept lesen:
Kinderschutzkonzept (folgt...)
Letzte Aktualisierung des Schutzkonzeptes: 27.08.2024