Was fragen sich Eltern...

Wenn Sie Ihr Kind in eine Betreuung abgeben, bewegen Sie viele Fragen. Oft werden auch wir als Fachberatung gefragt, was die Eltern denn von einer Tagesmutter/einem Tagesvater erwarten dürfen. Unsere Tageseltern sind gut ausgebildet und besitzen Berufserfahrung- erst recht mit den Kleinsten. Durch die Fachberatung sind sie eingebettet in ein beratendes System. Sie bilden sich regelmäßig fort, sind in aller Regel gut vernetzt und entwickeln die Qualität ihrer Arbeit stetig weiter. Die nachfolgenden Fragen können Eltern helfen, sich bei dem Erstkontakt zu orientieren. Auch für Tageseltern sind sie sicherlich interessant, denn sie können der Vorbereitung von Elterngesprächen und der regelmäßigen Reflexion der täglichen Arbeit dienen:

Ist unser Kind bei einem Unfall versichert? 

Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Entscheidend dabei ist, dass die Eignung der Kindertagespflegeperson durch den Jugendhilfeträger festgestellt wurde. Ob die Kinder in öffentlich oder privat finanzierter Kindertagespflege betreut werden, ist dabei nicht maßgeblich- Kinder sind während des Besuches in der Kindertagespflege gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für den Versicherungsschutz übernehmen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Kinder zählen während der Betreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen grundsätzlich nur dann zum versicherten Personenkreis, wenn das Betreuungsverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson dem Jugendhilfeträger oder von ihm beauftragten Stellen (Kindertagespflegebüro) gemeldet wurde. Bei rein privat zustande gekommenen Betreuungen, die ohne Information an das Kindertagespflegebüro durchgeführt werden, gehört das Kind dagegen nicht zum in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personenkreis. Quelle: https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/kita_kinder/index.jsp

Alle Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, jedes zustande gekommene Betreuungsverhältnis dem Kindertagespflegebüro zu melden.


Tipp:

Unter der Rubrik "Wie finde ich eine Betreuung" finden Sie hilfreiche Fragen für den Erstkontakt bzw. die Vorbereitung des ersten Kennenlernens der Tagesmutter/des Tagesvaters. 

Unten stehend finden Sie Fragen zur  Qualität der Arbeit, sowie zu den Rahmenbedingungen:

Strukturqualität

… bezieht sich auf rechtliche, organisatorische und soziale Vorgaben und auf materielle  Ausstattung.  Hier fragen sich Eltern oft:


Orientierungsqualität

… umfasst alle pädagogischen Vorstellungen, Werte und Überzeugungen der an den pädagogischen Prozessen unmittelbar beteiligten Erwachsenen. Orientierungen und Werte die in diesem Zusammenhang wichtig sind, sind beispielsweise:

Prozessqualität

… umfasst das Gesamt der Interaktionen und Erfahrungen, die das Kind in der Kindergruppe mit seiner sozialen und räumlich-materiellen Umwelt macht. Hier sind alle Erlebnisse des Kindes gemeint. Dazu gehören die Beziehungen zur Betreuungskraft und anderen Kindern der Gruppe, die Gestaltung des Tagesablaufs genauso, wie die Ausstattung von Räumen und mit Materialien oder auch die Kooperation zwischen Kindertagespflegeperson und Elternhaus. Gelingende Prozesse bilden den Kern hochwertiger pädagogischer Qualität, sie bestimmen, was Kinder und Eltern in und mit der Kindertagespfege-Stelle erleben und bedürfen daher größter Beachtung.

Datenschutz

Wenn Sie sich auf dieser Seite unter "Über uns" die Datenschutzerklärung unter dem Unterpunkt "Sind die Daten bei der Kindertagespflegeperson sicher?" durchlesen, erfahren Sie als Eltern, welche Daten warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage erhoben werden müssen. 

In jedem Fall sollte Ihnen eine professionell arbeitende Kindertagespflegeperson (KTPP) einen Betreuungsvertrag aushändigen, zu dem auch eine Datenschutzerklärung gehört. Weiterhin sollten Sie als Eltern eine Einwilligungserklärung unterzeichnen können, in der Sie die Wahl haben, über die etwaige Nutzung von Fotos/Bildern Ihrer Kinder z. B. zu Portfoliozwecken einzuwilligen bzw. diese abzulehnen. In unseren Datenschutzfortbildungen weisen wir regelmäßig darauf hin, dass Einwilligungen zur Beobachtung und Dokumentation nicht gleichzusetzen sind mit etwaigen Videoaufnahmen. Dies muss jeweils separat eingewilligt (oder eben abgelehnt) werden.  Sollten Tageseltern sog. "Echo-Dots" (wie z. B. "Alexa") in ihrem Haus haben, sind sie verpflichtet, dies vor Betreten eines Hauses kundzutun und auch hierfür muss eine Einwilligung der Eltern vorliegen. (Wir raten von der Nutzung solcher Geräte in der Kindertagespflege ab).

Schutzkonzepte

Existiert -neben dem pädagogischen Konzept- auch ein Konzept, wie Kinder in der Kindertagespflegestelle geschützt werden?

Gibt es dazu einen sexualpädagogischen Leitfaden?