Praktikum / BAJ
(Hoch)Schul-Praktikant*Innen sind herzlich willkommen.
Wir benötigen dafür neben einer klassischen Bewerbung konkrete Angaben zur Dauer des Praxiseinsatzes und zu etwaigen Theorietagen. Außerdem möchten wir natürlich gerne wissen, warum Sie gerade bei uns ein Praktikum absolvieren möchten (Motivation für das Praktikum).
Zwingend erforderlich ist...
eine aktuelle Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 2 Jahre)
sowie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), ab dem 14. Lebensjahr.
Die Aufforderung, die Sie für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei Ihrer Wohnortgemeinde/-stadt benötigen, erhalten Sie entweder durch Ihre (Hoch)Schule, oder auch durch uns. Ohne diese Unterlagen ist ein Praktikum nicht möglich!
Bei uns wird Kinderschutz groß geschrieben. Deshalb werden Sie vor Antritt des Praktikums eine Selbstauskunftserklärung unterschreiben, das Kinderschutzkonzept lesen und sich schriftlich dazu verpflichten, das Schutzkonzept in seiner jeweils gültigen Fassung inkl. des Leitbildes und des Verhaltenskodex´ (sexualpädagogischer Leitfaden) jederzeit gewissenhaft zu befolgen.
Weiterhin werden Sie natürlich eine Verpflichtung zur Schweigepflicht unterschreiben sowie datenschutzrechtliche Einwilligungen, bspw. für die Veröffentlichung Ihres Namens auf unserer Website unterzeichnen.
Ein separater voll eingerichteter Arbeitsplatz steht selbstverständlich zur Verfügung.