Was ist das eigentlich- Kindertagespflege?

Das bedeutet Kindertagespflege….

  • Entlastung und Unterstützung

…damit Eltern ihren beruflichen (und anderen) Verpflichtungen nachkommen können. In familiärer Atmosphäre werden die Kinder betreut und haben Spielkameraden in ihrem Alter. Dabei geben Eltern nicht ihren Erziehungsauftrag ab, sondern es besteht eine Erziehungspartnerschaft zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern. Auch in der Kindertagespflege gibt es eine Übergabe, Tür- und Angelgespräche oder auch kleine Informationshefte in der die Kindertagespflegeperson z.B. notieren kann, wann ein Ausflug ansteht.

  • Verantwortung und Pflichtbewusstsein

… damit Eltern ihre Kinder in guten Händen wissen. Kinder werden bei der Tagesmutter/beim Tagesvater nicht nur betreut, sondern in ihrer Entwicklung gefördert.

Der Betreuungsalltag folgt -wie in Krippe und Kindergarten- einem geregelten Ablauf: Stuhlkreis/Begrüßungskreis, gemeinsame Mahlzeiten, Bastelprojekte, Obstpause, Zeit zum Ausruhen, Spielen und Toben... all das findet man in der Kindertagespflege ebenso wie Elterngespräche und Elternnachmittage.

  • Flexibilität

Erziehungsaufgaben und Berufstätigkeit zu vereinbaren, sind oft eine große Herausforderung. Niemand kann sich auf seine Arbeit konzentrieren, wenn er gleichzeitig überlegt ob es den Sprösslingen auch gut geht. Kindertagespflege ist eine qualifizierte Betreuung wo es möglich ist, individuelle Regelungen zu treffen.

  • Pädagogisch fundiertes Arbeiten

Jede Kindertagespflegeperson durchläuft eine speziell auf die Betreuung unter Dreijähriger ausgerichtete Weiterbildung. Neben diesem Wissen bringen viele Kindertagespflegepersonen Lebens- und Berufserfahrung aus ihren Ursprungsberufen mit. Gerade diese Vielfalt in den Lebens- und Erwerbsbiographien unserer Kindertagespflegepersonen bedeutet, dass sie viele übertragbare Fähigkeiten in den neuen Beruf mit einbringen. Mehr und mehr entscheiden sich jedoch auch Erzieher*innen und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen dafür, in der Kindertagespflege zu arbeiten.

Weiterhin muss jede Kindertagespflegeperson ein eigenes pädagogisches Konzept entwickeln. Darin wird dargestellt, wie sie ihren Betreuungs- und Förderauftrag durchführt und welche Ziele und Richtlinien sie für ihre Kindertagespflegestelle erarbeitet hat. Dies ist oft auch Grundlage für ein Elterngespräch vor Aufnahme eines Kindes, denn viele Eltern möchten gut darüber informiert sein, wie „ihr/e“ Tagesvater/Tagesmutter arbeitet. Näheres erfahren Sie auch unter dem Punkt „Qualifizierung“.

Das ist der Auftrag...

  • Betreuung, Erziehung, Bildung

Wie die Kindertagesstätte auch, so hat ebenso die Kindertagespflegeperson den Auftrag, die ihr anvertrauten Kinder nicht nur zu betreuen, sondern auch zu erziehen und zu bilden.

Gerade im häuslichen Umfeld bieten sich vielfache Möglichkeiten dazu.

Bildung findet bereits bei den ganz Kleinen alleine dadurch statt, dass sie ihren Forscherdrang ausleben und Entdeckungen machen können, ohne dabei in Gefahr zu geraten.

Tageseltern helfen beim Übergang Kindertagespflege/Kindergarten und stehen den Einrichtungen gerne zu Gesprächen zur Verfügung.

Übrigens: Kindertagespflege eignet sich auch ergänzend zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen, für die Randzeitenbetreuung oder nach der Schule.

Das sagt das Gesetz...

  • Rechtsanspruch

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Diese ist geregelt im sog. „Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“, auch genannt „Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)“ in der Fassung vom 27. Dezember 2004 sowie im Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz-KiföG in der Fassung vom 10. Dezember 2008). Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Unter Einjährige können bei Berufstätigkeit der Eltern ebenfalls betreut werden. Wegen des familiären Rahmens, des guten Betreuungsschlüssels und auch wegen der gleichbleibenden Betreuungsperson ist Kindertagespflege besonders für die Kleinsten geeignet. Sie wird aber oft auch ergänzend zu anderen Betreuungsformen, wenn z.B. die Betreuungszeiten in Kita und Schule nicht ausreichen, für größere Kinder bis hinein ins Schulalter wahrgenommen.


  • Wahlfreiheit

Als Eltern haben Sie die Wahl, wer Ihr Kind betreut. Die Mitarbeiterinnen des Kindertagespflegebüros stellen in aller Regel den Kontakt her und geben nach dem eingehenden Beratungsgespräch mit den Eltern die Kontaktdaten an zunächst eine Kindertagespflegeperson weiter. Ist diese Kindertagespflegeperson „ausgebucht“, suchen wir weiter. Nachdem der Kontakt hergestellt wurde, vereinbaren Tagesmutter/-vater und Eltern einen Kennenlerntermin und besprechen alle Details der zukünftigen Betreuung. Meistens kommt es bereits nach dem ersten Kontaktvorschlag zu einer Vermittlung. Sollte es einmal nicht klappen, weil „die Chemie nicht stimmt“, oder sonstige Gründe vorliegen, so können sich die Eltern jederzeit wieder an das Kindertagespflegebüro wenden und wir suchen weiter und machen neue Vorschläge.

Die Wahlfreiheit bezieht sich auch auf die grundlegende Art der Betreuung:

Bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht und können somit wählen zwischen Betreuung in einer Kindertagespflegestelle oder in einer Krippe. Beides wird absolut gleichrangig behandelt.

Ab dem 3. Geburtstag sollten die Kinder vorrangig den Kindergarten in Anspruch nehmen. Das ist auch aus pädagogischen Erwägungen sinnvoll, da sich im Kindergarten die Altersgruppierungen ab 3 Jahren und aufwärts befinden, wohingegen in der Kindertagespflege vermehrt die 0-3-jährigen Kinder betreut werden. Kindertagespflege wird nach dem 3. Geburtstag nur noch dann gefördert, wenn kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, oder sie wird als zusätzliche Betreuungsform gefördert. Das ist dann der Fall, wenn Eltern berufstätig sind und die anderen Einrichtungen die erforderlichen Betreuungszeiten nicht abdecken.

Alle Eltern haben ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser besteht für 20 Stunden in der Woche. Vor dem 1. Geburtstag können Eltern, wenn sie berufstätig oder in Ausbildung sind, bedarfsgerecht, also entsprechend der Fahrt- und Arbeitszeiten, eine Betreuung in Anspruch nehmen.

Wenn wir davon sprechen, dass Betreuungsplätze „gefördert“ werden, so bedeutet dies, dass sich die Städte und Kommunen an den Kosten der Kinderbetreuung in erheblichem Maße beteiligen. Der Kostenbeitrag der von den Eltern entrichtet wird, wird nach Einkommen gestaffelt. Der Beitrag der Eltern ist somit eine Kostenbeteiligung; der Löwenanteil der Kosten wird somit staatlich gefördert (von den Kommunen und Städten übernommen). Näheres erfahren Sie unter der Rubrik "Was kostet Kindertagespflege".


Eine Besonderheit der Kindertagespflege besteht darin, dass zur Ausübung keine Fachausbildung vorausgesetzt wird; dennoch müssen die Aufgaben sachgerecht und qualifiziert erfüllt werden. Ein entscheidendes Merkmal der Qualität der Kindertagespflege ist deshalb -neben anderen qualitätssichernden Maßnahmen, wie Weiterqualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung, Vernetzung u. a., die persönliche und fachliche Eignung der Kindertagespflegepersonen. Diese ist an andere Kriterien geknüpft als (nur) an die (formale) Qualifikation. Die sorgfältige Prüfung der Eignung von Kindertagespflegepersonen ist damit eine zentrale und unverzichtbare Qualitätsmaßnahme in der Kindertagespflege.