Qualifikation

Zertifikatslehrgänge in der VHS

Der Zertifikatslehrgang in der Kindertagespflege nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege umfasst 300 Unterrichtsstunden. Dazu kommen neben Praktika auch Selbstlerneinheiten und ein speziell auf Kleinkinder ausgerichteter Erste-Hilfe-Kurs. Das Zertifikat ist bundesweit gültig. Im Landkreis Cloppenburg müssen Sie mindestens 160 Unterrichtsstunden vorweisen, um eine Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten- d.h. es werden auch Ausbildungen anerkannt, die einen geringeren Stundenumfang hatten, allerdings müssen es mindestens 160 Stunden sein. Im Landkreis Cloppenburg wird die Qualifizierung nur noch mit 300 Unterrichtsstunden angeboten. Die Qualität der Ausbildung mit einem "Mehr" an Stunden hat sich maßgeblich auf die Qualität der Arbeit der KTPP ausgewirkt, sodass wir uns freuen, wenn für "alte Hasen" immer mal wieder Aufbauqualifizierungen mit 140 Stunden angeboten werden, sodass auch sie die Möglichkeit haben, sich mit insgesamt 300 Stunden zu qualifizieren. Informationen zu der Ausbildung erhalten Sie bei der VHS Cloppenburg. Wir vom Kindertagespflegebüro sind selbst auch in einigen Modulen als Dozentinnen tätig. Vor jedem Kurs findet eine Informationsveranstaltung in der VHS Cloppenburg statt. Selbstverständlich können Sie auch bei anderen Trägern oder in anderen Landkreisen und Bundesländern eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolvieren- solange Sie ein Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege vorweisen können, ist dies überall in Deutschland gültig und wird anerkannt.

Eignungsgespräche

Diejenigen Personen, die an dem Kurs teilnehmen wollen, erhalten einen Termin zu einem Eignungsgespräch mit mindestens einer Fachberaterin aus dem Kindertagespflegebüro. Bei diesem Termin können Sie die Fragen stellen, die Sie noch bewegen und wir werden uns ein Bild von Ihnen machen. Neben formalen Auskünften zum Bildungsweg, sowie der Abfrage bestimmter Kriterien, die für die Erteilung einer Pflegerlaubnis unerlässlich sind, möchten wir auch etwas zu Ihrer Motivation, warum Sie in der Kindertagespflege tätig werden wollen, in Erfahrung bringen. Ihre Persönlichkeit, Ihre Ziele, Ihre Berufsvorstellung und auch Ihre bisherigen Erfahrungen sind dabei ganz wichtig für uns.

Konkret: Die Qualifizierung


Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung:

Die ersten 160 Unterrichtsstunden dienen der Vorbereitung der selbstständigen Tätigkeit. Neben vielen pädagogischen Themen wie z. B. Berufsbild in der Kindertagespflege, Bildungsauftrag und Erziehungspartnerschaft erfahren Sie hier alles zum Thema Selbstständigkeit.

Kindertagespflegepersonen genießen eine Sonderstellung und werden in vielen Bereichen gefördert; so gibt es beispielsweise die Hälfte der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zurück. Außerdem erfahren Sie, wie hoch die Betriebskostenpauschale pro Kind und Monat ist, die Sie von Ihrem Umsatz abziehen können. Viele Fragen zu den finanziellen Aspekten werden beleuchtet, ebenso wie der Aufbau der eigenen Kindertagespflegestelle. Eingewöhnung, kindliches Spiel, Elternarbeit ... sind weitere wichtige Themen.

Es erfolgt eine Zwischenprüfung. 

Nun erfolgt die Vorlage des ärztlichen Attestes, der Masernimpfung und des/der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse/s. Wir statten Ihnen einen ersten Hausbesuch ab und Sie erhalten dann i. d. R. eine befristete Erlaubnis zur Kindertagespflege, gültig für bis zu 3 Kinder zeitgleich (bzw. max. 6 Verträge).

Dann geht es weiter mit der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung:

D. h. Sie arbeiten tagsüber bereits als Kindertagespflegeperson und besuchen einmal wöchentlich abends sowie einmal im Monat samstags die weitere Qualifizierung. Nun können Sie Ihre praktischen Erfahrungen in die nun folgenden 140 Unterrichtsstunden einfließen lassen.

Am Ende erfolgt die Abschlussprüfung und Sie legen Ihr Konzept vor. Dann erhalten Sie die Pfegeerlaubnis für die zeitgleiche Betreuung von 5 Kindern (max. 10 Verträge) die für 5 Jahre gültig ist. In den 5 Jahren werden Sie mindestens einmal im Jahr zuhause besucht. Sie sind verpflichtet, Fortbildungen zu absolvieren.

Gute Gründe...

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die Qualifizierung vorhandenes Wissen aufgefrischt, Neues hinzugelernt wird und dass die Gruppen zusammenwachsen und auch nach der Abschlussprüfung vernetzt bleiben. Oft entstehen hier sogar Großtagespflegestellen weil sich zwei oder mehr Personen zusammentun und sich gemeinsam selbstständig machen.

"Unsere" jüngste Tagespflegeperson ist 19, die älteste 72 Jahre alt. Das zeigt, dass lebenslanges Lernen bei der Qualifizerung zur Kindertagespflegeperson nicht nur ein Schlagwort ist.

Personen aus den Berufsbereichen Erziehung, Sozialassistenz, Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik benötigen derzeit keinen Qualifizierungskurs, um eine Pflegerlaubnis zu erhalten. Dennoch hat unsere Erfahrung gezeigt, dass innerhalb des Kurses gerade die Vernetzung der Tageseltern untereinander, die Auffrischung des Wissens über die Arbeit mit 0-3jährigen Kindern und das Erhalten von gebündelten Informationen über finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen bei dem Aufbau der Kindertagespflegestelle unschlagbare Argumente dafür sind, den Kurs dennoch zu besuchen.

Es finden regelmäßig neue Kurse statt.  Kurszeiten in der Grundqualifizierung sind so gestaltet, dass man auch noch einer Berufstätigkeit nachgehen kann, bevor man sich dann zum 2. Kursteil hin selbstständig macht und bereits Kinder betreut. Erkundigen Sie sich diesbezüglich gerne :

 Frau Riecken 04471/946923

Derzeit kostet der Kurs 300 €. In vielen Orten ist eine solche Qualifizierung sehr viel teurer, aber der Landkreis Cloppenburg hat ein starkes Interesse daran, dass es mehr Kindertagespflegepersonen gibt, sodass er deshalb eine entsprechend hohe Bezuschussung gewährt und Sie nur noch einen Eigenanteil von 300 € zahlen müssen. Wenn Sie sich im Laufe des Jahres, in dem Sie den Kurs abgeschlossen haben, tatsächlich selbstständig machen, erhalten Sie die Hälfte der Kursgebühr zurückerstattet.

Da die Nachfrage nach Kindertagespflegepersonen ungebrochen hoch ist und der Kurs so stark bezuschusst wird, dass für die/den Einzelne/n nur sehr geringe Kursgebühren entstehen, sollte jedoch auch gewährleistet sein, dass im Anschluss an die Qualifizierung eine ernsthafte Bereitschaft besteht, als selbstständige Kindertagespflegeperson arbeiten zu wollen und dabei auch realistische Zeiten, die die berufstätigen Eltern auch benötigen, abzudecken.

Und hier noch einmal zusammengefasst

Informationsveranstaltung 


Grundqualifizierung (tätigkeitsvorbereitend)

Die Fachberatung erteilt ein Feedback zu der erstellten Konzeption.

Vorab Abnahme der Räumlichkeiten durch die Fachberatung des Kindertagespflegebüros. Dann soll die Selbstständigkeit erfolgen. Erteilung der vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege für bis zu drei gleichzeitig zu betreuende Kinder. 

Über Rechte und Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ergeben, werden Sie im Kurs umfassend informiert. 


Grundqualifizierung (zwingend tätigkeitsbegleitend)

Die Fachberatung bietet als Service an, die nunmehr (sicherlich an die Praxiserfahrungen angepasste) Konzeption erneut zu lesen und dazu eine Rückmeldung zu geben.

Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege für bis zu fünf gleichzeitig zu betreuende Kinder. 

Nun ist das Kindertagespflegebüro Ihr Ansprechpartner für die gesamte Zeit Ihrer Selbstständigkeit in der Kindertagespflege.