Qualifikation

Zertifikatslehrgänge

Sofern Sie mindestens einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtseinheiten (UE) durchlaufen haben oder ein Zertifikat des Bundesverbandes Kindertagespflege besitzen, können Sie einen Antrag auf EzK stellen und als Kindertagespflegeperson arbeiten.

Im Landkreis Cloppenburg bietet die VHS Zertifikatslehrgänge in der Kindertagespflege nach dem Qualifizierungshandbuch an. Dieser umfasst 300 Unterrichtsstunden. Die ersten 160 UE nennen sich "tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung". Zu den 160 UE  kommen neben Praktika auch Selbstlerneinheiten und ein speziell auf Kleinkinder ausgerichteter Erste-Hilfe-Kurs. Das Zertifikat ist bundesweit gültig. Kurszeiten in der Grundqualifizierung sind so gestaltet, dass man auch noch einer Berufstätigkeit nachgehen kann, bevor man sich dann zum 2. Kursteil hin selbstständig macht und bereits Kinder betreut. 

Danach können Sie mit der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung weitere 140 UE absovieren. Die Qualität der Ausbildung mit einem "Mehr" an Stunden hat sich maßgeblich auf die Qualität der Arbeit der KTPP ausgewirkt. 

Bereits nach 160 UE können Sie selbstständig tätig werden. Entscheiden Sie sich für den Aufbaukurs, so wird dieser tätigkeitsbegleitend (in den Abendstunden und an einzelnen Samstagen) angeboten. Sie haben danach die Möglichkeit, einen höheren Stundensatz zu erhalten (sh. Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege).

In aller Regel finden vor den Kursen Informationsveranstaltungen statt, bei denen auch die Fachberatung anwesend. Wir geben dabei allgemeine Informationen zum Bereich der Kindertagespflege und beantowrten Ihre Fragen. Danach vereinbaren wir einen Termin zum Eignungsgespräch bei uns im Kindertagespflegebüro.

Online-/Fernkurse

In der vergangenen Zeit haben vermehrt Personen an Online- und Fernkursen teilgenommen und so ihre Qualifizierung als Kindertagespflegeperson nachgewiesen.  Nehmen Sie dazu Kontakt zur Fachberatung auf. Wir werden dann gemeinsam sehen, ob die Kurse als gleichwertig anerkannt werden. Manchmal kann es auch sein, dass die Fern-/Onlinekurse grundsätzlich in Frage kommen, aber dass noch einige wenige Kursinhalte fehlen, die uns als wichtig ercheinen, wenn Sie hier als Kindertagespföegeperosn tätig werden wollen. Da die Kurse je nach Anbieter variieren, schauen wir uns die Inhalte genau an und bieten Ihnen -falls noch etwas "fehlt"- eine entsprechende Fortbildung oder einen Beratungstermin an. Unter Umständen ist eine Förderung/Kostenübernahme durch das Kreisjugendamt möglich; dies wird in jedem Einzelfall geprüft.


Eignungsgespräche

Personen, die Kindertagespflegeperson werden möchten, müssen an einem sogenannten Eignungsgespräch teilnehmen. Das gilt auch für Personen, die an einem durch den Landkreis finanzierten Qualifizierungskurs teilnehmen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) wird hier zitiert:

"Die Eignungseinschätzung vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme ist Bestandteil der Qualitätssicherung... Damit soll erreicht werden, dass nur für die Kindertagespflege geeignete Personen an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen… Es gibt bewährte Praxis, wie Verfahren der Eignungsprüfung aussehen können. Sie finden üblicherweise in mehreren Schritten statt. Verfahrenselemente der Eignungsprüfung sind in der Regel Einzelgespräche…. Die Eignungsprüfung ist als Prozess angelegt. Dieser beginnt idealerweise bereits vor Eintritt in eine Qualifizierungsmaßnahme zur Kindertagespflege. Eine erste Eignungseinschätzung unterstützt bei der Entscheidung, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Qualifizierung in der Kindertagespflege zugelassen werden soll. So kann vermieden werden, dass (höchstwahrscheinlich) nicht geeignete Personen eine zeit- und kostenintensive Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen, ohne später eine Kindertagespflegetätigkeit ausüben zu dürfen. Die Eignungsprüfung -vielfach bei der Fachberatung angesiedelt- sollte in den Händen von pädagogischen Fachkräften liegen. Sie tragen die Verantwortung für die Beurteilung und Zulassung einer Person für die Kindertagespflegetätigkeit und sind damit ein wesentliches Glied in der Kette der Qualitätssicherung und der Gewährleistung des Kindeswohls im Bereich der Kindertagespflege. Die inhaltlichen Anforderungen sind erheblich. Danach erfolgt erst die Eignungsüberprüfung, die über die Erteilung Erlaubnis zur Kindertagespflege entscheidet. Das DJI empfiehlt ein standardisiertes Vorgehen, [welches selbstverständlich im Kindertagespflegebüro realisiert wird]. (Quelle: DJI 2009 und aktualisiert sowie konkretisiert 2021 ab S. 21 ff)."

Die Eignungsüberprüfung vor Kursbeginn ersetzt nicht die Eignungsüberprüfung zur Erteilung einer EzK, diese folgt später. 

Das Eignungsgespräch vor Kursbeginn dient in erster Linie dem Informationsaustausch. Bei diesem Termin können Sie die Fragen stellen, die Sie noch bewegen und wir werden uns ein Bild von Ihnen machen. Neben formalen Auskünften zum Bildungsweg, sowie der Abfrage bestimmter Kriterien, die für die Erteilung einer Pflegerlaubnis unerlässlich sind, möchten wir auch etwas zu Ihrer Motivation, warum Sie in der Kindertagespflege tätig werden wollen, in Erfahrung bringen. Ihre Persönlichkeit, Ihre Ziele, Ihre Berufsvorstellung und auch Ihre bisherigen Erfahrungen sind dabei ganz wichtig für uns.


Gute Gründe...

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass durch die Qualifizierung vorhandenes Wissen aufgefrischt, Neues hinzugelernt wird und dass die Gruppen zusammenwachsen und auch nach der Abschlussprüfung vernetzt bleiben. Oft entstehen hier sogar Großtagespflegestellen weil sich zwei oder mehr Personen zusammentun und sich gemeinsam selbstständig machen.

Da die Nachfrage nach Kindertagespflegepersonen ungebrochen hoch ist und der Kurs so stark bezuschusst wird, dass für die/den Einzelne/n derzeit keine Kursgebühren entstehen, sollte jedoch auch gewährleistet sein, dass im Anschluss an die Qualifizierung eine ernsthafte Bereitschaft besteht, als selbstständige Kindertagespflegeperson arbeiten zu wollen und dabei auch realistische Zeiten, die die berufstätigen Eltern auch benötigen, abzudecken.

Und hier noch einmal zusammengefasst der Ablauf der Qualifizierungskurse

Informationsveranstaltung 


Grundqualifizierung (tätigkeitsvorbereitend)

Die Fachberatung erteilt ein Feedback zu der erstellten Konzeption.

Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der Pflegeerlaubnis beim Kindertagespflegebüro. Im Antragsvordruck ersehen Sie, welche Unterlagen dafür einzureichen sind. Es erfolgt die Überprüfung der Räumlichkeiten durch die Fachberatung des Kindertagespflegebüros. Dann soll die Selbstständigkeit erfolgen. Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege für bis zu fünf gleichzeitig zu betreuende Kinder. 

Über Rechte und Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ergeben, werden Sie im Kurs oder auch in Beratungsterminen bei der Fachberatung umfassend informiert. 


Grundqualifizierung (zwingend tätigkeitsbegleitend)

Die Fachberatung bietet als Service an, die nunmehr (sicherlich an die Praxiserfahrungen angepasste) Konzeption erneut zu lesen und dazu eine Rückmeldung zu geben.

Nun ist das Kindertagespflegebüro Ihr Ansprechpartner für die gesamte Zeit Ihrer Selbstständigkeit in der Kindertagespflege. 

Sie können sich mit anderen Kindertagespflegepersonen vernetzen (siehe "Gesprächskreise und Vernetzungstreffen").