Aktuelle rechtliche Entscheidungen
Hier stellen wir in regelmäßigen Abständen Informationen und Entscheidungen zur Verfügung, die Eltern wie Tageseltern gleichermaßen betreffen.
Änderung in der nds. Bauordnung
Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat eine baurechtliche Beurteilung einer Kindertagespflegeperson für die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kinder im eigenen Wohnraum bekannt gemacht. Demnach zählt ab Juli 2024 die Nutzung der Wohnung einer Kindertagespflegeperson in oben genannten Zusammenhängen zu den verfahrensfreien Baumaßnahmen. Relevant ist hier die Nr. 21 Buchstabe b) Doppelbuchstabe bb) des Änderungsgesetzes. Das Gesetzt findet sich unter § 60 NBauO Abs.1, Anhang Nummer 1 bb) 1.9