Die Fachberatung

Kindertagespflege ist ein Begriff aus dem SGB VIII und führt als Begriff manchmal in die Irre. Es geht nicht um die Pflege von (kranken) Kindern, sondern um die Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern. Wir als Fachberatung haben selbst nur "indirekt" mit Kindern zu tun; wir sind als Fachberatung vielmehr ... :

„... eine personenbezogene, strukturentwickelnde soziale Dienstleistung (bzw. Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung) im Rahmen der Jugendhilfe. Sie wirkt qualitätssichernd und- entwickelnd im Feld der Erziehungsarbeit und der Lebensgestaltung von Kindern“ (Karsten 1996; BAGLJÄ 2003)

Die Zusammenfassung der Aufgaben auf der Seite der Nifbe (Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung) möchten wir hier gerne zitieren:

Anforderungsprofile an Fachberatung stellen sich sehr vielschichtig und different dar. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter lassen sich die Hauptaufgaben wie folgt benennen:

Zwischen diesen Hauptaufgaben bestehen fließende Grenzen zwischen einem Berufsverständnis als Beraterin einer Einrichtung (Supervisorin), Informationsvermittlerin sowie Fortbildnerin. So geschieht laut der EV. Kirche im Rheinland e.V. (2009) die Realisierung der Hauptaufgaben der Fachberatung durch folgende Leistungen:

Konkret gestaltet sich unser Alltag so:

So sieht unser Alltag aus: 

Neben den regelmäßig stattfindenden Hausbesuchen, die wir bei jeder Kindertagespflegestelle durchführen, liegt ein zusätzlicher Schwerpunkt unseres Tuns in der Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen bei ihrer täglichen Arbeit hinsichtlich rechtlicher, finanzieller und pädagogischer Fragestellungen. Es ergeben sich häufig Fragen bezüglich neuer rechtlicher Regelungen, Abrechnung, Umgang mit Eltern, spezielle Einzelfälle die zu besprechen sind... wo wir flankierend als Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Wir organisieren die kollegiale Fachberatung in festen Gruppen in allen 13 Städten und Gemeinden.


Hausbesuche oder "Heimsuchung" ;) ?

Wir sehen uns in erster Linie  als Partner der Kindertagespflegepersonen, die wir bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen, informieren, beraten und begleiten. Die jährlichen Hausbesuche sind eine Fachberatung vor Ort bei der jeweiligen Kindertagespflegeperson. Die Hausbesuche zur Neu- und Wiederbeantragung sind ein Hausbesuch als Fachaufsicht, bei dem die Eignung (erneut) geprüft wird.

Die Zuständigkeit in den jeweiligen Sozialräumen, also in den 13 Städten und Gemeinden des Landkreises, wurde unter den Fachberaterinnen aufgeteilt. Wir vertreten uns selbstverständlich gegenseitig, sodass wir jederzeit auch gut informiert sind über die Kindertagespflegepersonen in "unserem" Landkreis.

Die Zuständigkeiten nach Sozialräumen finden Sie unter "Unser Team im Büro".

Eltern, die nach einem Betreuungsplatz suchen, können uns kontaktieren. Unser Ziel ist die passgenaue Vermittlung. Passgenau bedeutet zum einen, dass die von den Eltern benötigten Betreuungszeiten zu den angebotenen Betreuungszeiten der Kindertagespflegeperson passen. Passgenau bedeutet aber auch, dass die Erziehungsauffassung, das Bild vom Kind zueinander passen.  Und natürlich ist auch die Erreichbarkeit der Kindertagespflegestelle, z. B. vom Wohn- über den Arbeitsort, ein nicht zu unterschätzendes Kriterium. Wir sind davon überzeugt, dass gerade bei den Kleinsten eine familiennahe Betreuung durch Tageseltern eine besonders gute Betreuungsform ist. Wir möchten, dass das Kind bestmöglich betreut und gefördert wird. Aber auch wenn es während der Betreuung zu Fragen oder Problemen kommt, sind wir für die Eltern da.


Genauso, wie wir selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen regelmäßig besuchen und beraten, so sind wir auch für Großtagespflegestellen zuständig. Wir beraten Firmen bei der Umsetzung von betrieblicher Kinderbetreuung.


Personen, die sich eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorstellen können, durchlaufen eine Eignungsfeststellung.  Neben formalen Auskünften zum Bildungsweg, sowie der Abfrage bestimmter Kriterien, die für die Erteilung einer EzK (sog. Pflegeerlaubnis) unerlässlich sind, möchten wir auch etwas zur Motivation, Berufsvorstellung und bisherigen Kenntnissen in Erfahrung bringen. Selbstverständlich arbeiten wir hier nach einem festgelegten Standard.


Im Auftrag des Kreisjugendamtes kümmern wir uns um die Überprüfung der Kindertagespflegestelle hinsichtlich Erteilung bzw. Verlängerung einer Pflegeerlaubnis.


Das Team des Kindertagespflegebüros bildet sich kontinuierlich in den Themenfeldern Kinderrechte und Kinderschutz weiter. Zudem stehen drei ausgebildete Fachkräfte als "insoweit erfahrene Fachkraft" für die Beratung in Fragen der Kindeswohlgefährdung zur Verfügung.


Die Fachberatung deckt einzelne Themen in der Qualifizierung, die "kindertagespflegespezifisch" sind, mit ab.  Näheres unter der Rubrik "Qualifikation".


Wenn Sie uns als Referentinnen zu bestimmten pädagogischen Themen buchen möchten, dann schauen Sie bitte hier:

kolibri-company@web.de 
https://kolibri-company.de

Die Fachberatung hat ein eigenes Qualitätshandbuch Fachberatung (QHB) erstellt, welches kontinuierlich fortentwickelt wird. Darin sind alle Arbeitsbereiche von Verwaltung und Fachberatung in einzelnen Handlungsschritten dokumentiert.

Hier finden Sie den Flyer der Fachberatung:

folder_fachberatung_rz.pdf